Hermanus von Blankenwalde war der erste urkundlich erwähnte Bürgermeister von Dresden. In einer Urkunde des regierenden Margrafen Friedrich, datiert auf den 1. Oktober des Jahres 1292, wird Hermanus als Bruder des markgräflichen Notars und als "magister civium" (Bürgermeister) von Dresden benannt.
Im Jahr 1308 taucht er als Ratsher erneut in Urkunden auf und wird im Jahr 1311 in einer Urkunde als Brückenmeister der Elbbrücke in Dresden genannt. Ob es sich hierbei allerdings um Hermanus selbst handelt, ist nicht belegbar.